Homeoffice als Standard
Remote-Arbeit - gesund und effizient gestalten

Homeoffice-Konzept - Remote-Work gestalten!

 



Chancen und Nutzen analysieren

In welchen Bereichen geht das?


Effiziente Organisation entwickeln

Strukturen schaffen - Technik implementieren


TOP(P)-Arbeitsplätze gestalten

Arbeitsorganisation und Arbeitplatzgestaltung für effizienzte Teams


Gesund führen auf Distanz

Neue Herausforderungen und Rollen leben.


Gesunde Mitarbeiter für
Ihren Erfolg

Teamentwicklung und Kommunikation im Fokus


Change organisieren

Veränderungsmanagement mit System

 



Nächster Termin: 07.12.2023

Präsenzseminar: Führung auf Distanz ...

 

Präsenzseminar: Führen auf Distanz

Wie bleibt mein Unternehmen gesund und zukunftsfähig mit neuen Anrbeitsformen?


Das Kompaktseminar „Führen auf Distanz“ beschäftigt sich mit aktuellen Belastungen von Führungskräften und deren Einflussmöglichkeiten auf die Gesundheit von Mitarbeitenden, die im Homeoffice oder an verteilten Unternehmensstandorten arbeiten.


Weitere Informationen zum Seminar ...





Nächste Termine ab Januar 2024 - Jetzt buchen!

"Homeoffice als Standard?"  - Live Online Seminar in drei Modulen

Neue Arbeitsformen brauchen ein neues Konzept.

In dieser Seminarreihe gehen wir der Frage nach, ob diese neue Arbeitsform des Remote-Works ein Zukunftsmodell ist.

Wir beleuchten das Thema „Homeoffice als festen Arbeitsplatz“ aus verschiedenen Perspektiven.

Alle Module auch als Inhouse-Seminare.


Angebot „Homeoffice“ -
Auf Fachkräftemangel angemessen reagieren

Verschiedene Einflüsse verstärken einen immer größer werdenden Fachkräftemangel:


  • branchenspezifische Herausforderungen, wie in Kranken- und Pflegeberufe oder Berufe in der Gastronomie,
  • steigender Krankenstand durch Mehrbelastung oder bei steigenden Infektionszahlen,
  • große Anfahrtswege und steigende Energiepreise,
  • neue Berufsbilder durch technische Herausforderungen und Digitalisierung,
  • sich ändernde Erwartungshaltungen der Mitarbeiter - auch durch Erfahrungen im Homeoffice.


Um geeignetes Personal und Fachexperten – auch aus anderen Regionen - zu gewinnen, wird zunehmend „Homeoffice“ als Option für attraktive Arbeitsplätze in Stellenangeboten aufgeführt.


Wichtige Stellschrauben für das Gelingen der Zusammenarbeit auf Distanz sind


  • gute Führung und eine nachhaltige Strategie für das Arbeiten auf Distanz,
  • effizientes Onboarding und Förderung der Akzeptanz durch Mitarbeiter ohne Homeoffice,
  • geeignete digitale Hilfsmittel und Arbeitsorganisation für einen kreativen und effizienten Arbeitsprozess,
  • Wissen erhalten – Wissen vermitteln – eine Lernkultur im Betrieb etablieren.


Wir unterstützen die Initiative „Transformation und Weiterbildung“, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, mit ihren Expertisen Projekte zu „Veränderungen und (Weiter-) Bildung“ als Innovationsfaktor in Betrieben zu begleiten.


Weitere Informationen: www.transformation-weiterbildung .de




Homeoffice-Angebot ab Oktober 2022 -
Neue Corona-Arbeitsschutzverordnung

Update 19. September 2022: Sars-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung gültig vom 1. Oktober 2022 bist 7. April 2023

Im Rahmen der aktuellen Corona-Schutzmaßnahmen der Bundesregierung, die ab 01. Oktober 2022 gültig sein werden, sind aktuelle Regelungen für Betriebe nach Corona-Arbeitsschutzverordnung vorgesehen, um die bewährten Maßnahmen des Infektionsschutzes am Arbeitsplatz umzusetzen. Sie soll dazu beitragen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Infektionen zu schützen sowie Arbeits- und Produktionsausfälle zu vermeiden.

Die Betriebe sind verpflichtet, auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung Arbeitsplätze zu bewerten und betriebliche Maßnahmen flexibel an das Infektionsgeschehen anzupassen. In diesem Rahmen ist u.a. zu prüfen, ob zur Verminderung betriebsbedingter Kontakte geeignete Tätigkeiten im Homeoffice ausgeführt werden können, wenn keine betriebsbedingten Gründe entgegenstehen.

Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen zum Mitarbeiterschutz vorgesehen.

Hinweis: Das neue Covid-19-Schutzgesetz, das in der Woche 37-2022 im Bundestag und Bundesrat genehmigt wurde, ist die Vorrausetzung für eine Umsetzung der neuen Sars-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung in einer Ministerverordnung.

Quellen:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/corona-arbeitsschutzverordnung-1744496
https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/covid-19-schutzgesetz-2059198




Entwurf zum „Mobile-Arbeit-Gesetz“ (MAG)



14. Januar 2022 - Ein neuer Gesetzentwurf – das „Mobile-Arbeit-Gesetz“ (MAG) – mit weiterführenden Regelungen für das mobile Arbeiten wird veröffentlicht.


Kommentar:

Das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat nun einen neuen Entwurf für das mobile Arbeiten vorgestellt: „… Mit neuen technologischen Entwicklungen im IT- und Telekommunikationsbereich haben sich die Arbeitsstrukturen in der Arbeitswelt verändert. Flexible Arbeitsformen gewinnen zunehmend an Bedeutung und beeinflussen das Arbeitsleben … Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, mobile Arbeit zu fördern und zu erleichtern und hierfür einen rechtlichen Rahmen zu schaffen.“

Die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen sehen keinen Rechtsanspruch auf Homeoffice vor. Vielmehr soll eine „Erörterungspflicht“ verpflichtend werden, die in der Gewerbeordnung geregelt wird.

Die "Erörterungspflicht" sieht einen Dialog von Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor.  In diesem Dialog müssen Sie sich dem Ziel einigen, das Arbeiten im Homeoffice dort zu ermöglichen, wo es aus betrieblicher Sicht möglich ist.

Ein effizienter Dialog setzt eine offene Kommunikation und vorausschauende Organisation in Ihren Teams voraus. Die Entwicklung von Teams und das Arbeiten auf Distanz stehen jetzt in einem besonderen Fokus.


Entwurf eines Gesetzes zur mobilen Arbeit



 




Arbeits(wege)unfall

08.12.2021 - "Ein Beschäftigter, der auf dem morgendlichen erstmaligen Weg vom Bett ins Homeoffice stürzt, ist durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden ... Üblicherweise beginnt er dort unmittelbar zu arbeiten, ohne vorher zu frühstücken ..."


https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/2021_37.html


Ein Kommentar:

Mitarbeitende, die ihrer beruflichen Tätigkeit im häuslichen Umfeld nachgehen, stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Maßgeblich ist dabei nicht unbedingt der Ort der Tätigkeit, sondern die Frage, ob die Tätigkeit in einem engen Zusammenhang mit den beruflichen Aufgaben steht.